Für die Nutzung der Plattform BAS Future Solutions · Stand: 4. September 2026
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der von der Anbieterin betriebenen Software-as-a-Service-Plattform „BAS Future Solutions" (nachfolgend „Plattform") und der damit verbundenen Leistungen zwischen der Anbieterin und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.
(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringt.
(4) Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss aktuelle Fassung dieser AGB. Für Änderungen während der Vertragslaufzeit gilt § 12.
(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden über das Internet eine Plattform zur Verfügung, mit der der Kunde konfigurierbare KI-Agenten für Aufgaben im Bauwesen einsetzen kann (unter anderem Prüfung von Leistungsverzeichnissen, Unterstützung bei Angebotsschreiben, Protokollierung von Besprechungen, Korrespondenz, Projektübersicht). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Bestellung gewählten Konfiguration und dem gebuchten Paket sowie den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Leistungsbeschreibungen auf der Plattform.
(2) Die Nutzung der Agenten erfolgt auf Grundlage eines verbrauchsabhängigen Guthabenmodells (Credits). Umfang und Preis des monatlichen Grundguthabens ergeben sich aus dem gebuchten Paket. Zusätzliches Guthaben kann nachgekauft werden.
(3) Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der Plattform und die Ausführung der vom Kunden ausgelösten Verarbeitungsvorgänge, nicht jedoch einen bestimmten inhaltlichen oder wirtschaftlichen Erfolg der KI-Ausgaben. Die Ergebnisse werden von einem KI-System erzeugt, können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor jeder Verwendung durch fachkundige Personen des Kunden zu prüfen (§ 7 Absatz 4).
(4) Die Anbieterin ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, einzelne Funktionen zu ändern oder zu ersetzen und die eingesetzten KI-Modelle zu wechseln, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.
(1) Die Darstellung der Pakete und Leistungen auf der Plattform ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Kunde gibt sein Angebot ab, indem er den Bestellvorgang abschließt und dabei die Geltung dieser AGB bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der Anbieterin oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande, je nachdem, was zuerst eintritt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
(1) Die Anbieterin kann einer begrenzten Zahl von Kunden die Teilnahme an einem Pilotprogramm anbieten. Über die Teilnahme entscheidet die Anbieterin nach freiem Ermessen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(2) Teilnehmende Kunden können die Plattform für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Freischaltung unentgeltlich testen. Für die Testphase gelten reduzierte Verfügbarkeits- und Unterstützungszusagen; § 5 Absatz 2 und § 9 finden auf die Testphase keine Anwendung. Die Anbieterin kann die Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
(3) Nach Ablauf der Testphase erfolgt keine automatische Abbuchung. Der Zugang bleibt nur bestehen, wenn der Kunde vor Ablauf der Testphase einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Andernfalls wird der Zugang gesperrt und die im Rahmen der Testphase gespeicherten Inhalte werden nach 30 Tagen gelöscht.
(4) Schließt ein Pilotkunde im Anschluss an die Testphase einen kostenpflichtigen Vertrag, erhält er auf die monatliche Grundpauschale seines Pakets einen dauerhaften Nachlass von 15 Prozent, solange das Vertragsverhältnis ununterbrochen fortbesteht. Der Nachlass wird nach einem etwaigen Laufzeitrabatt (§ 6 Absatz 3) berechnet.
(1) Die Anbieterin betreibt die Plattform auf Servern innerhalb der Europäischen Union und stellt sie nach dem Stand der Technik bereit.
(2) Die Anbieterin strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 Prozent im Monatsmittel an, gemessen am Übergabepunkt zum Internet. Nicht in die Verfügbarkeitsberechnung fallen: angekündigte Wartungsfenster, außergewöhnliche Störungen (höhere Gewalt, großflächige Störungen von Vorleistern wie Rechenzentrums-, Netz- oder KI-Modellanbietern, Angriffe Dritter) sowie Ausfälle, die auf Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter beruhen.
(3) Wartungsarbeiten führt die Anbieterin nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie, soweit zumutbar, mit Vorlauf an. Dringende Sicherheitsmaßnahmen kann die Anbieterin jederzeit ohne Vorankündigung durchführen.
(4) Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderlichen Voraussetzungen auf seiner Seite bereit (aktueller Browser, funktionsfähiger Internetzugang). Er hält seine Zugangsdaten geheim, sichert sie gegen unbefugten Zugriff und benennt für jeden Nutzer ein eigenes Konto.
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss auf der Plattform ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Freischaltung des kostenpflichtigen Zugangs (bei Pilotkunden ab dem Ende der Testphase). Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Der Kunde wählt den Abrechnungsrhythmus. Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus für den gewählten Rhythmus. Je nach Rhythmus gewährt die Anbieterin einen Nachlass auf die Grundpauschale:
Die Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten bleibt unabhängig vom gewählten Abrechnungsrhythmus bestehen.
(4) Eine einmalige Einrichtungsgebühr wird bei Vertragsschluss fällig; ihre Höhe ergibt sich aus der gewählten Konfiguration. Für Pilotkunden ermäßigt sie sich um 50 Prozent.
(5) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Anbieterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Bleibt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist mit einem nicht unerheblichen Betrag im Rückstand, kann die Anbieterin den Zugang bis zum vollständigen Ausgleich sperren; die Zahlungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt bestehen.
(6) Die Anbieterin kann die Preise für die Zukunft anpassen. Preiserhöhungen kündigt sie mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an; sie werden frühestens zum Beginn der nächsten Verlängerungsperiode wirksam. Erhöht sich die Grundpauschale um mehr als 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr, kann der Kunde den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen.
(1) Der Kunde ist für die von ihm hochgeladenen Inhalte und Daten sowie für die Nutzung der Ergebnisse allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er berechtigt ist, die hochgeladenen Unterlagen (Leistungsverzeichnisse, Pläne, Verträge, Fotos, Korrespondenz und Ähnliches) zu verarbeiten und der Anbieterin zur Verarbeitung zu überlassen.
(2) Der Kunde lädt keine Inhalte hoch, die gegen Rechte Dritter, gegen gesetzliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, und nutzt die Plattform nicht in einer Weise, die die Sicherheit oder Verfügbarkeit der Plattform oder Dritter beeinträchtigt.
(3) Sind in den hochgeladenen Unterlagen personenbezogene Daten enthalten, bleibt der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Die Auftragsverarbeitung durch die Anbieterin wird in einem gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geregelt, den die Parteien mit Abschluss dieses Vertrages schließen.
(4) Die von den Agenten erzeugten Ausgaben ersetzen keine fachliche, kaufmännische oder rechtliche Prüfung. Der Kunde prüft jede Ausgabe vor ihrer Verwendung (insbesondere vor Weitergabe an Auftraggeber, Nachunternehmer oder Behörden) durch fachkundige Personen. Für Schäden aus der ungeprüften Verwendung von KI-Ausgaben haftet die Anbieterin nicht.
(5) Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer dem Kunden zuzurechnenden Verletzung der Absätze 1 bis 4 gegen die Anbieterin geltend machen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) An den vom Kunden hochgeladenen Inhalten sowie an den mit den Agenten erzeugten Ausgaben (Analysen, Texte, Protokolle, Auswertungen) stehen dem Kunden alle Rechte zu, soweit sie übertragbar sind. Die Anbieterin nutzt diese Inhalte nur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und im Rahmen der Datenschutzerklärung.
(3) Alle Rechte an der Plattform, der zugrundeliegenden Software, den Agenten-Vorlagen, Konfigurationen, der Dokumentation und der Marke „BAS Future Solutions" verbleiben bei der Anbieterin beziehungsweise ihren Lizenzgebern.
(4) Anonymisierte oder aggregierte Nutzungsdaten, die keine Rückschlüsse auf den Kunden oder einzelne Personen zulassen, darf die Anbieterin zur Verbesserung und zum Betrieb der Plattform auswerten. Der Kunde kann dieser Auswertung in den Kontoeinstellungen widersprechen.
(1) Die Anbieterin gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. § 2 Absatz 3 (kein Erfolgsversprechen für KI-Ausgaben) bleibt unberührt.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie nachvollziehbar. Die Anbieterin beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nacherfüllung (Fehlerbehebung oder Bereitstellung einer Umgehungslösung).
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung der Anbieterin nach § 536a Absatz 1 Fall 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
(1) Die Anbieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettoentgelt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro und höchstens auf 50.000 Euro je Schadensfall.
(4) Für den Verlust von Daten haftet die Anbieterin im Rahmen der Absätze 1 bis 3 nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen und regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(5) Für Schäden aus der Verwendung von KI-Ausgaben, die der Kunde entgegen § 7 Absatz 4 ungeprüft verwendet hat, sowie für Schäden aus vom Kunden zu vertretenden Ursachen haftet die Anbieterin nicht.
(6) Eine weitergehende Haftung der Anbieterin ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Anbieterin.
(1) Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und des gesondert geschlossenen Vertrages zur Auftragsverarbeitung (§ 7 Absatz 3).
(2) Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zu Vertragszwecken. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offenzulegen sind.
(1) Die Anbieterin kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, an technische Entwicklungen oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Die Anbieterin kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Ankündigung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf weist die Anbieterin in der Ankündigung gesondert hin.
(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Anbieterin kann den Vertrag in diesem Fall mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen.
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Kunden. Die Anbieterin stellt dem Kunden seine im Konto gespeicherten Inhalte für einen Zeitraum von 30 Tagen nach Vertragsende in einem gängigen Format zum Export bereit.
(2) Nach Ablauf dieser Frist löscht die Anbieterin die Kundeninhalte, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungs- und Buchungsbelege bewahrt die Anbieterin nach den §§ 147 AO, 257 HGB auf.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Anbieterin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Anbieterin ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann gegen Forderungen der Anbieterin nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(4) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Anbieterin in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
BAS Future Solutions UG (haftungsbeschränkt) i. G., vertreten durch den Geschäftsführer Barthold Schalkewitz, Am Goldenen Eck 31, 30890 Barsinghausen. Weitere Angaben im Impressum. Stand dieser AGB: 4. September 2026.